Änderung der Gebührenordnung für Tierärzte

Wichtige Information zum Notdienst!

Liebe Tierbesitzer und Tierbesitzerinnen, am 14.02.2020 ist die von der Bundesregierung beschlossene Änderung der Gebührenordnung für Tierärzte(GOT) in Kraft getreten.

Für Leistungen im Notdienst sind eine Notdienstgebühr von 50€ und mindestens der zweifache Gebührensatz anzusetzen.

Als Notdienst gelten

– abends ab 18.00 Uhr bis morgens 08.00 Uhr

– Wochenende ab Freitagabends um 18.00 Uhr bis Montagmorgens 08.00 Uhr.

Unsere normale Sprechstunde wochentags bis 18.30 Uhr sowie die Samstagssprechstunde am Vormittag sind von dieser Gebührenänderung nicht betroffen!

In unseren Notdienstsprechstunden an den Sonn- und Feiertagen sind wir allerdings verpflichtet die Änderung der Gebührenordnung anzuwenden.

„Mit dieser neuen Regelung will die Bundesregierung dazu beitragen, dass freiberufliche Tierärzte und Kliniken den tierärztlichen Notdienst weiterhin leisten können. Denn die Versorgung

schwer kranker Tiere im Notdienst ist in vielen Gegenden Deutschlands inzwischen durch den Mangel an Tierärzten als auch an den Tierärztlichen Fachangestellten stark gefährdet.

Tierkliniken und Tierärzte können diese Dienste, vor allem nachts, deshalb nur leisten, wenn sich die Personal- und laufenden Betriebskosten auch durch die Notdienste finanzieren lassen.

Die neue Verordnung soll helfen, diese Stuation zu verbessern“ (Bundesverband Praktizierender Tierärzte)